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SOP K01 Ausbildungsplan für Messende im IGF

Stammliste
KürzelSOP K01
Voller TitelSOP K01 Ausbildungsplan für Messende im IGF
Bereich der GültigkeitIGF-weit, Messbetrieb
Statusin Verwendung
LinkSOP K01 Ausbildungsplan für Messende im IGF

1 Zweck

Diese Arbeitsanweisung beschreibt das Vorgehen bei der Ausbildung von Messenden (Ingenieur:innen, Referent:innen) im IGF. Das Ausbildungskonzept - Messtechnischer Dienst - wurde, soweit für die Funktion relevant, in die vorliegende SOP integriert.

2 Geltungsbereich

Die Arbeitsanweisung ist verbindlich für das Institut für Gefahrstoff-Forschung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie.

3 Ausbildungsablauf

3.1 Einrichtung des Arbeitsplatzes

Beim Einrichtung des Arbeitsplatzes von neuen Beschäftigten mit der Funktion Messleitung kann die folgende Checkliste als Orientierung dienen.

3.2 Ausbildungsleitung

Die Ausbildungsleitung unterliegt der Institutsleitung.

Weiterhin bestimmt die Institutsleitung eine Mentorin bzw. einen Mentor, welche:r die einzuarbeitende Person während ihrer Ausbildung (z. B. bei Anmeldungen zu Fortbildungen, Koordination) unterstützt. Mentor:innen werden Zeitanteile für die Ausbildungsbegleitung gewährt.

3.3 Ausbildungsdauer

Je nach Vorkenntnissen sollte die Ausbildungsdauer in die Kernaufgaben zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegen.

Die Ausbildung in die erweiterten Kompetenzen erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfes und erst nach Abschluss der Ausbildung in die Kernkompetenzen.

3.4 Ausbildungsabschluss

Die Institutsleitung vergewissert sich über den erfolgreichen Abschluss der Einarbeitung im Rahmen eines Abschlussgesprächs. An diesem nehmen teil:

Die Ausbildung wird mit dem Abschlussgespräch beendet und bei Bedarf weitere Ausbildungsmaßnahmen festgelegt.

Nach bestandenem Abschlussgespräch erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung und die neue Messleitung wird als autorisierte Mitarbeiterin bzw. autorisierter Mitarbeiter (aMA) benannt.

3.5 Dokumentation

Der Ausbildungsfortschritt wird im Einarbeitungsplan "Messleitung" dokumentiert.

Die Durchführung des Abschlussgesprächs wird im Einarbeitungsplan Messleitung dokumentiert.

Nach Abschluss der Einarbeitung wird der Einarbeitungsplan als Nachweis auf den Personalseiten Messleitung abgelegt.

4 Übersicht Kompetenzen

4.1 Kernkompetenzen

4.2 Erweiterte Kompetenzen

Die Auswahl erfolgt in Absprache mit der Institutsleitung, z. B. Biostoffmessungen, Fasermessungen, Messprojekte, Versatzgutachten.

Messprojekte erfordern eine Projektmeldung.

Biostoff- und Fasermessungen erfordern eine weitere Qualifizierung der Messleitung (B1, B2, Sachkunde Asbest).

5 Fachseminare und Schulungen

Das IGF vergewissert sich über die nötigen Grundkenntnisse der neuen Messleitung in den in Abschnitt 4 genannten Bereichen. Die Dokumentation erfolgt adäquat zu Abschnitt 3. Unter Berücksichtigung der individuellen Vorbildung sind folgende Seminare zu besuchen:

5.1 BG RCI-interne Fachseminare

5.2 IFA DGUV Fachseminare

Kernkompetenzen:

Pflichtseminare für authorisierte Messende „Gefahrstoffmessungen“:

Weitere optionale Seminare sind der Liste des IFA zu entnehmen (abrufbar aus dem Intranet BG RCI): https://uv-net.dguv/praevention/messsystem-mgu/ifa-seminare/index.jsp

Erweiterte Kompetenzen:

Pflichtseminare für authorisierte Messende „Biostoffmessungen“:

5.3 Weitere Fachseminare

Weiterhin sind chemische und technische Grundkenntnisse verpflichtend. Der Schulungsbedarf ist durch die IGF Leitung festzustellen und im IGF Wiki zu dokumentieren. Bei Bedarf sind Fachseminare zu belegen.

Mögliche Optionen:

5.4 Schulung Unternehmerpflichten

Die Institutsleitung muss die einzuarbeitenden Person in ihre Unternehmerpflichten während Messungen einweisen. Die Einweisung ist zu dokumentieren und der Schulungserfolg durch die Institutsleitung zu kontrollieren.

Empfehlung: Die Einweisung sollte nach der ersten Hospitation bei einer Gefahrstoffmessung stattfinden, aber vor der ersten selbstgeleiteten Messung. Damit soll gewährleistet werden, dass der eingewiesenen Person die Tragweite ihrer Verantwortung bewusst ist.

5.5 Weitere Schulungen

Folgende Schulungen sind durchzuführen:

5.6 EDV und Fachsoftware

Die EDV-technische Ausstattung wird durch die Institutsleitung organisiert. Die Einweisung in die jeweilige fachspezifische Software erfolgt durch folgende Personen:

Software Details Einweisung durch:
BG Intranet - Campus VN
- Telefonanlagensoftware
- SAP Portal
- EAP - externer Beratungsdienst
- Hotelrahmenabkommen (HRS des Bundes)
- UHD User Help Desk (inkl. SSRPM)
- Vorgehen bei Phishing
- UV Net
- DGUV/IFA Schulungsangebote
WLims - Probenträgeranforderung Gei
- Analysenauftrag erstellen
SignoSign - PDF signieren AB
IGF Wiki „Messleitung“ - Bereich „Messbetrieb“ AB
- Formblätter (Kundenkontakt, Musterbericht, Angebotskalkulation etc.)
- Gefahrstoffliste inkl. externe Prüflabore
- Lieferantenliste
- Telefonliste/Kürzel
- SOPen und VAen
- Verbandsbuch
- Mitarbeiterexpositionen
- Organigramm
IGF Netzwerk - Persönlich, SDIENST, AUSGANG, ÖFFENTLICH VN
IGF Wiki „Schulungen“ - Schulungsbedarf anlegen Ki
- Schulung anlegen und Bedarf zuordnen
Access Datenbank - Bericht anlegen JG
OMEGA - OMEGA Nutzung JG
- Kommunikation mit der SOK (Probenträgerbestellung,…)
IGF Wiki „Anwendung“ - Erstellen und Bearbeiten von Seiten, Tabellen,… Ki

6 Hospitation

Die Hospitationen werden nach Absprache mit der Mentorin bzw. dem Mentor mit einer erfahrenen Messleitung/autorisierten Person (aMA) durchgeführt und sind im Einarbeitungsplan "Messleitung" zu dokumentieren.

6.1 Gefahr- und Biostoffmessungen vor Ort

Insgesamt sind mindestens zehn Messtage inkl. unterschiedlicher Parameter, Schwierigkeitsgrade und Komplexität zu wählen.

6.2 Technikum

3- bis 5-tägige Hospitation im Technikum und Behandlung folgender Themen:

(Empfohlen: Einweisung in weitere Messgeräte erfolgt bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt)

6.3 Labor

2- bis 3-tägige Hospitation im Labor mit Durchlaufen der verschiedenen Methoden:

6.4 Finanzen

2- bis 3-tägige Hospitation in der Abteilung Finanzen und Behandlung der folgenden Themen:

6.5 Rasterelektronenmikroskopie

2- bis 3-tägige Hospitation am Rasterelektronenmikroskop inkl. Behandlung folgender Themen:

7 Ausbildungsabschluss

7.1 Schwerpunktthemen des Abschlussgesprächs

Am Ende der Einarbeitungszeit ist ein Abschlussgespräch zwischen Institutsleitung und der Messleitung in Ausbildung durchzuführen. Dabei dienen folgende Schwerpunktthemen zusätzlich zu den Inhalten des Einarbeitungsplans als Orientierung.

Themen Anmerkungen
Rechtsgrundlagen - SGB VII (für Präventionsmessungen)
- GefStoffV
Regelwerk Gefahrstoffe - TRGS 402
- TRGS 900
- TRGS 910
- Stoffspezifische TRGS
MGU - SOP P04 Präventionsmessungen
- Verschlüsselung in OMEGA
QM-System - QM-Handbuch des IGF
- Prozesse im QM-System
- Fortbildung der Messenden
- SOPen/VAen im QM-System
Messpraxis GS - Planung, Durchführung und Auswertung von GS-Messungen (z. B. anhand einer konkreten Messung)
- Probenahmesysteme
- direktanzeigende Messgeräte (Grimm, X-am 5600,…)
- A-/E-Staubmessungen (inkl. Analytik auf Metalle, Quarz, DME,…)
- Messungen gasförmiger GS, Isocyanate, paKs,…
- Befundung und Berichterstellung
- Technische Schutzmaßnahmen
- PSA
- Messungen in Ex-Bereichen
Informationsquellen - GisChem - Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien
- GESTIS-Stoffdatenbank
- Gefahrstoffliste des IGF
- IFA-Arbeitsmappe
- OMEGA

7.2 Teilnahme am internen Ringversuch

Wie für alle Messenden ist die jährliche Teilnahme am internen Ringversuch zur Probenahme nach TRGS 402 für die neue Messleitung verpflichtend.

7.3 Anforderungen an Messende

Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss gelten − wie für alle Messenden − die Anforderungen an Messende.

6 Literatur

7 Mitgeltende Unterlagen

8 Anhang